Das neue Lieferketten­gesetz – Grundsatz­erklärung und Beschwerde­stelle

Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern – damit ist auch die WISAG Gruppe verpflichtet, diese Regularien umzusetzen.

Grundpfeiler aller unserer Bemühungen ist unsere Grundsatz­erklärung, die hier vollständig und im Wortlaut zu lesen ist. Die Verfahrensordnung für das Beschwerde­verfahren ist hier verfügbar und die Kontaktdaten unserer Beschwerde­stelle finden Sie hier.

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